hkk Krankenkasse|17.07.2025
PRESSEMITTEILUNG
Mangelhafter Masernschutz bei Kleinkindern
Bremen (kkdp)·17.07.2025
Für das Jahr 2024 wurden in Europa insgesamt rund 127.000 Masernfälle gemeldet - so viele wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. 38 davon endeten tödlich. Besonders alarmierend: Rund 40 Prozent der Infizierten waren Kinder unter fünf Jahren, etwa die Hälfte musste im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigen aktuelle Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von UNICEF.
Auch Deutschland ist betroffen: Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden 2024 bundesweit 785 Masernfälle gemeldet. Für 2025 sind es bislang 209 Fälle (Stand: 14.07.25)*. Damit zählt Deutschland zwar nicht zu den europäischen Hotspots - ist aber auch kein masernfreies Land.
Die hkk Krankenkasse ruft daher alle Versicherten dazu auf, ihren Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Denn: "Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit", warnt Dr. Cornelius Erbe, Leiter des hkk-Versorgungsmanagements. "Sie können schwerwiegende Komplikationen verursachen - bis hin zu lebensbedrohlichen Gehirnentzündungen. Eine vollständige Impfung schützt - und das ein Leben lang."
Impflücken trotz Masernschutzgesetz
Seit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes 2020 ist für Kinder beim Eintritt in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege der Nachweis einer Masernimpfung oder einer bestehenden Immunität verpflichtend. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss mindestens eine Masernimpfung oder ein Immunitätsnachweis vorgelegt werden. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Masernimpfungen oder ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe bestehen weiterhin Impflücken - insbesondere bei der zweiten Masernimpfung. Laut hkk-Datenanalyse hatten im Jahr 2024 fast 13 Prozent der Zweijährigen und rund 8 Prozent der Vier- und Sechsjährigen keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern**.
"Die Impfpflicht ist ein wichtiger Schritt", sagt Erbe. "Nur eine konsequent hohe Masern-Impfquote kann die Weiterverbreitung des hochansteckenden Virus wirksam stoppen und langfristig eine Ausrottung der Masern erreichen. Eltern sollten ihre Kinder deshalb vor dem Start in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege vollständig gegen Masern impfen lassen."
Masern: hoch ansteckend und oft mit Komplikationen verbunden
Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Husten, Schnupfen und entzündeten Augen. Typisch ist ein Hautausschlag, der sich vom Gesicht über den ganzen Körper ausbreitet. Mögliche Komplikationen umfassen Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie eine seltene, aber oft tödlich verlaufende Gehirnentzündung (SSPE). Die Erkrankung ist hoch infektiös: Eine an Masern erkrankte Person kann bis zu 20 andere Menschen anstecken.
hkk übernimmt Masernimpfung
Die hkk zahlt die Masernimpfung nicht nur im Rahmen der STIKO-Empfehlung, sondern auch darüber hinaus - als zusätzliche Satzungsleistung.
Mehr Infos unter tinyurl.com/4y9d57b9
*) survstat.rki.de/
**) Die Kohorte umfasst bei der hkk-versicherte Kinder, die ab 2018 geboren wurden und bis zum 31. Dezember 2024 durchgängig bei der hkk versichert waren.
hkk-Datenanalyse: Mehr als jedes achte Kleinkind unvollständig gegen Masern geimpft
Masern: hoch ansteckend und oft mit Komplikationen verbunden
Masernschutzgesetz bedingt wirksam
Kinder rechtzeitig vor Kita- und Schulstart impfen
Für das Jahr 2024 wurden in Europa insgesamt rund 127.000 Masernfälle gemeldet - so viele wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. 38 davon endeten tödlich. Besonders alarmierend: Rund 40 Prozent der Infizierten waren Kinder unter fünf Jahren, etwa die Hälfte musste im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigen aktuelle Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von UNICEF.
Auch Deutschland ist betroffen: Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden 2024 bundesweit 785 Masernfälle gemeldet. Für 2025 sind es bislang 209 Fälle (Stand: 14.07.25)*. Damit zählt Deutschland zwar nicht zu den europäischen Hotspots - ist aber auch kein masernfreies Land.
Die hkk Krankenkasse ruft daher alle Versicherten dazu auf, ihren Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Denn: "Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit", warnt Dr. Cornelius Erbe, Leiter des hkk-Versorgungsmanagements. "Sie können schwerwiegende Komplikationen verursachen - bis hin zu lebensbedrohlichen Gehirnentzündungen. Eine vollständige Impfung schützt - und das ein Leben lang."
Impflücken trotz Masernschutzgesetz
Seit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes 2020 ist für Kinder beim Eintritt in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege der Nachweis einer Masernimpfung oder einer bestehenden Immunität verpflichtend. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss mindestens eine Masernimpfung oder ein Immunitätsnachweis vorgelegt werden. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind zwei Masernimpfungen oder ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe bestehen weiterhin Impflücken - insbesondere bei der zweiten Masernimpfung. Laut hkk-Datenanalyse hatten im Jahr 2024 fast 13 Prozent der Zweijährigen und rund 8 Prozent der Vier- und Sechsjährigen keinen vollständigen Impfschutz gegen Masern**.
"Die Impfpflicht ist ein wichtiger Schritt", sagt Erbe. "Nur eine konsequent hohe Masern-Impfquote kann die Weiterverbreitung des hochansteckenden Virus wirksam stoppen und langfristig eine Ausrottung der Masern erreichen. Eltern sollten ihre Kinder deshalb vor dem Start in Kindertagesstätten, Schulen oder die Tagespflege vollständig gegen Masern impfen lassen."
Masern: hoch ansteckend und oft mit Komplikationen verbunden
Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Husten, Schnupfen und entzündeten Augen. Typisch ist ein Hautausschlag, der sich vom Gesicht über den ganzen Körper ausbreitet. Mögliche Komplikationen umfassen Mittelohr- und Lungenentzündungen sowie eine seltene, aber oft tödlich verlaufende Gehirnentzündung (SSPE). Die Erkrankung ist hoch infektiös: Eine an Masern erkrankte Person kann bis zu 20 andere Menschen anstecken.
hkk übernimmt Masernimpfung
Die hkk zahlt die Masernimpfung nicht nur im Rahmen der STIKO-Empfehlung, sondern auch darüber hinaus - als zusätzliche Satzungsleistung.
Mehr Infos unter tinyurl.com/4y9d57b9
*) survstat.rki.de/
**) Die Kohorte umfasst bei der hkk-versicherte Kinder, die ab 2018 geboren wurden und bis zum 31. Dezember 2024 durchgängig bei der hkk versichert waren.
Pressekontakt:
Holm Ay, Pressesprecher
Tel.: 0421 3655-1000
E-Mail: presse@hkk.de