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Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB)|16.07.2025

PRESSEMITTEILUNG

Entwurf eines Pflegekompetenzgesetzes
Reines Verschieben von Aufgaben in Mangelberufen ist keine Lösung

Mainz (kkdp)·Der demographische Wandel und der sich weiter verstärkende Fachkräftemangel im medizinischen und pflegerischen Bereich erfordern strukturelle Veränderungen. Die beruflichen Rahmenbedingungen von Pflegenden wie Ärztinnen und Ärzte müssen gleichermaßen verbessert werden, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz).

Das Ergebnis von Reformen müsse eine Verringerung des anhaltenden Drucks auf alle Betroffenen sein und nicht das reine Verschieben bestimmter Aufgaben von einem Mangelberuf auf den anderen. Insofern sei es fraglich, ob das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs, sowohl Pflegefachpersonen als auch Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, mit den geplanten Maßnahmen überhaupt erreicht werden könne.

Der Gesetzentwurf ruht wie die Vorgängerversion aus der vergangenen Legislaturperiode auf zwei Säulen: Kompetenzerweiterung der Pflege sowie Sicherstellung des pflegerischen Angebots. Er stellt in den zentralen Vorschriften klar, dass zukünftig auch Pflegefachpersonen bestimmte katalogisierte Leistungen der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich und auf Grundlage ihrer Qualifikation im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften neben den Ärzten erbringen und auch selbst verordnen dürfen.

Allerdings liegt - zumindest im vertragsärztlichen Bereich - die eigentliche Entscheidung über die Übertragung der Aufgabe an die Pflegefachperson nach wie vor bei den Ärztinnen und Ärzten, die sich wiederum ihrerseits von der ausreichenden Qualifikation der Pflegefachperson überzeugen müssen. Unverständlich sei es, so der Marburger Bund, dass diese zentrale Feststellung lediglich in der Begründung des Entwurfs zu finden sei.

Der Marburger Bund stellt auch in Zweifel, ob die Übernahme von bisher ergebnislosen Modellvorhaben (§ 73d SGB V) in die Regelversorgung sinnhaft ist, wenn es dazu keine Evaluation der Wirksamkeit gegeben hat. "Insgesamt lässt der Referentenentwurf aus unserer Sicht an verschiedenen Stellen die nach dem Gebot der Normenklarheit für die Betroffenen erforderliche Eindeutigkeit und Verständlichkeit vermissen", konstatiert der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte.

Pressekontakt:

Hans-Jörg Freese
Pressesprecher
Tel.: +49 30 746846-40
Fax: +49 30 746846-45
presse@marburger-bund.de

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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