
Verband der Ersatzkassen e. V.|10.07.2025
PRESSEMITTEILUNG
Haushaltsplan des BMG
Parlamentarier müssen beim Haushaltsentwurf nachbessern: Darlehen sind keine Lösung - Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen muss kommen
Berlin (kkdp)·Heute berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesundheitsetat für 2025. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Der Haushaltsentwurf darf das Parlament nicht so verlassen, wie er nun eingebracht wird. Für den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geht es darum, Gerechtigkeitslücken zu schließen und den Einstieg in eine Schuldenfinanzierung von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und sozialer Pflegeversicherung (SPV) abzuwenden. Die Politik darf gesetzlich Versicherte und Arbeitgeber nicht länger im Regen stehen lassen und ihnen allein gesamtgesellschaftliche Lasten aufbürden.
GKV-Entlastung von jährlich zehn Milliarden Euro allein bei Bürgergeldmitteln möglich
Es kann nicht sein, dass längst überfällige Entscheidungen, wie die vollständige Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuergeld in GKV und SPV immer wieder verschoben werden. Es geht hier um Mittel, die den Beitragszahlenden zustehen. Bislang kommen die Versicherten und Arbeitgeber Jahr für Jahr für versicherungsfremde Leistungen auf, die Aufgabe des Staates sind. Allein die kostendeckende Übernahme der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden würde die GKV-Finanzen um jährlich zehn Milliarden Euro entlasten und somit Freiraum für echte Strukturreformen schaffen.
Vollständiger steuerlicher Ausgleich fehlt auch bei SPV
Auch in der SPV fehlt ein vollständiger steuerlicher Ausgleich etwa für die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. Ebenso wenig ist vorgesehen, dass der Staat seiner Verpflichtung für die Rückzahlung der Coronakosten von 5,5 Milliarden Euro nachkommt.
Darlehen für die GKV in Höhe von je 2,3 Milliarden Euro für 2025 und 2026 lösen das Problem nicht. Sie wirken nur kurzfristig und müssen zudem ab 2029 aus Beitragsgeldern an den Staat zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt für die SPV. Auch hier setzt die Bundesregierung auf Darlehen (500 Millionen Euro für 2025 und 1,5 Milliarden Euro für 2026), welche ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Statt echter Finanzierungslösungen wird den Beitragszahlenden eine kurzfristige Entlastung auf Pump vorgegaukelt.
Die Parlamentarier müssen jetzt gegensteuern. Ansonsten sind es am Ende erneut die Versicherten und Arbeitgeber, die durch Beitragssatzanhebungen die Zeche für eine mutlose Politik zahlen müssen.
"Der Haushaltsentwurf darf das Parlament nicht so verlassen, wie er nun eingebracht wird. Für den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geht es darum, Gerechtigkeitslücken zu schließen und den Einstieg in eine Schuldenfinanzierung von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und sozialer Pflegeversicherung (SPV) abzuwenden. Die Politik darf gesetzlich Versicherte und Arbeitgeber nicht länger im Regen stehen lassen und ihnen allein gesamtgesellschaftliche Lasten aufbürden.
GKV-Entlastung von jährlich zehn Milliarden Euro allein bei Bürgergeldmitteln möglich
Es kann nicht sein, dass längst überfällige Entscheidungen, wie die vollständige Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Steuergeld in GKV und SPV immer wieder verschoben werden. Es geht hier um Mittel, die den Beitragszahlenden zustehen. Bislang kommen die Versicherten und Arbeitgeber Jahr für Jahr für versicherungsfremde Leistungen auf, die Aufgabe des Staates sind. Allein die kostendeckende Übernahme der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfangenden würde die GKV-Finanzen um jährlich zehn Milliarden Euro entlasten und somit Freiraum für echte Strukturreformen schaffen.
Vollständiger steuerlicher Ausgleich fehlt auch bei SPV
Auch in der SPV fehlt ein vollständiger steuerlicher Ausgleich etwa für die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. Ebenso wenig ist vorgesehen, dass der Staat seiner Verpflichtung für die Rückzahlung der Coronakosten von 5,5 Milliarden Euro nachkommt.
Darlehen für die GKV in Höhe von je 2,3 Milliarden Euro für 2025 und 2026 lösen das Problem nicht. Sie wirken nur kurzfristig und müssen zudem ab 2029 aus Beitragsgeldern an den Staat zurückgezahlt werden. Das Gleiche gilt für die SPV. Auch hier setzt die Bundesregierung auf Darlehen (500 Millionen Euro für 2025 und 1,5 Milliarden Euro für 2026), welche ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Statt echter Finanzierungslösungen wird den Beitragszahlenden eine kurzfristige Entlastung auf Pump vorgegaukelt.
Die Parlamentarier müssen jetzt gegensteuern. Ansonsten sind es am Ende erneut die Versicherten und Arbeitgeber, die durch Beitragssatzanhebungen die Zeche für eine mutlose Politik zahlen müssen.
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Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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