
Sozialverband VdK Deutschland e. V.|10.07.2025
PRESSEMITTEILUNG
VdK fordert Bundeszuschüsse für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Berlin (kkdp)·10.07.2025
Zur Debatte über die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele eindringlich, dass Darlehen keine tragfähige Lösung für die angespannte Finanzsituation und gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und fordert stattdessen Bundeszuschüsse:
"Ab 2026 stehen rund 50 Milliarden Euro für eine zehnjährige Krankenhaustransformation bereit, vom Bund und den Ländern finanziert. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, den Bundesanteil durch die Beitragszahler finanzieren zu lassen, wurde unter anderem aufgrund einer Klageandrohung des VdK verworfen. Stattdessen kommen die Gelder nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. Dies ist eine enorme Entlastung für die gesetzlich Versicherten und zudem nur gerecht, denn gesetzlich und privat Versicherte profitieren gleichermaßen von einer guten Krankenhauslandschaft."
"Der Versuch, die Kosten der Krankenhausreform den Beitragszahlenden aufzubürden, ist aber kein Einzelfall. Während der Corona-Pandemie hatte der Bund Pandemie-Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro über den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung abgerechnet. Damit hat er nach einhelliger Meinung ebenfalls rechtswidrig auf zweckgebundene Beiträge zugegriffen, die ausschließlich den Pflegebedürftigen vorbehalten sein sollten. Schließlich dienten Maßnahmen wie Schutzschirme für Pflegeeinrichtungen oder Tests der gesamten Bevölkerung und nicht nur den gesetzlich Pflegeversicherten. Aus diesem Grund prüft der Sozialverband VdK auch hier eine Klage gegen diese unsachgemäße Verwendung der Beitragsgelder. "
"Diese beiden Fälle verweisen auf ein Grundproblem im Umgang des Bundes mit den Sozialversicherungen: Auch im Haushalt 2025 werden gesamtgesellschaftliche Ausgaben, die von den Sozialversicherungen übernommen werden, nicht ausreichend durch Bundeszuschüsse erstattet. Statt also seine Schulden bei der Pflegeversicherung zu bezahlen, bewilligt der Bund ihr zur kurzfristigen Stabilisierung im Jahr 2025 lediglich 500 Millionen Euro - zumal noch als Darlehen - und speist sie so mit einem Bruchteil seiner Schulden ab. Das geht so nicht."
"Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht die skandalöse Praxis der zu geringen Bundeszuschüsse im vorgestellten Haushalt weiter. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, werden damit weiterhin nicht kompensiert. Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen, die das Ergebnis dieser politischen Entscheidung sind. Würde der Bund gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 anstatt nur mit 14,5 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach unseren Berechnungen um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett. Der VdK kritisiert daher den vorgelegten Haushalt insoweit, dass eine echte Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen nicht stattfindet, obwohl dies eine gerechte Entlastung aller Versicherten wäre."
Bentele kritisiert unsachgemäße Verwendung von Beitragsgeldern
VdK: Bund speist Pflegeversicherung mit Bruchteil seiner Schulden ab
Zur Debatte über die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele eindringlich, dass Darlehen keine tragfähige Lösung für die angespannte Finanzsituation und gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und fordert stattdessen Bundeszuschüsse:
"Ab 2026 stehen rund 50 Milliarden Euro für eine zehnjährige Krankenhaustransformation bereit, vom Bund und den Ländern finanziert. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, den Bundesanteil durch die Beitragszahler finanzieren zu lassen, wurde unter anderem aufgrund einer Klageandrohung des VdK verworfen. Stattdessen kommen die Gelder nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. Dies ist eine enorme Entlastung für die gesetzlich Versicherten und zudem nur gerecht, denn gesetzlich und privat Versicherte profitieren gleichermaßen von einer guten Krankenhauslandschaft."
"Der Versuch, die Kosten der Krankenhausreform den Beitragszahlenden aufzubürden, ist aber kein Einzelfall. Während der Corona-Pandemie hatte der Bund Pandemie-Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro über den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung abgerechnet. Damit hat er nach einhelliger Meinung ebenfalls rechtswidrig auf zweckgebundene Beiträge zugegriffen, die ausschließlich den Pflegebedürftigen vorbehalten sein sollten. Schließlich dienten Maßnahmen wie Schutzschirme für Pflegeeinrichtungen oder Tests der gesamten Bevölkerung und nicht nur den gesetzlich Pflegeversicherten. Aus diesem Grund prüft der Sozialverband VdK auch hier eine Klage gegen diese unsachgemäße Verwendung der Beitragsgelder. "
"Diese beiden Fälle verweisen auf ein Grundproblem im Umgang des Bundes mit den Sozialversicherungen: Auch im Haushalt 2025 werden gesamtgesellschaftliche Ausgaben, die von den Sozialversicherungen übernommen werden, nicht ausreichend durch Bundeszuschüsse erstattet. Statt also seine Schulden bei der Pflegeversicherung zu bezahlen, bewilligt der Bund ihr zur kurzfristigen Stabilisierung im Jahr 2025 lediglich 500 Millionen Euro - zumal noch als Darlehen - und speist sie so mit einem Bruchteil seiner Schulden ab. Das geht so nicht."
"Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht die skandalöse Praxis der zu geringen Bundeszuschüsse im vorgestellten Haushalt weiter. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt, werden damit weiterhin nicht kompensiert. Die Beitragszahlenden merken dies an den hohen Zusatzbeiträgen, die das Ergebnis dieser politischen Entscheidung sind. Würde der Bund gesamtgesellschaftlichen Kosten vollständig übernehmen und den Gesundheitsfonds infolgedessen mit 37,7 anstatt nur mit 14,5 Milliarden Euro bezuschussen, könnte der Zusatzbeitrag nach unseren Berechnungen um 2,2 Prozentpunkte gesenkt werden, also nahezu komplett. Der VdK kritisiert daher den vorgelegten Haushalt insoweit, dass eine echte Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen nicht stattfindet, obwohl dies eine gerechte Entlastung aller Versicherten wäre."
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Pressekontakt:
Claudia Kepp
Pressesprecherin
Telefon: 030 9210580-401
Mobil: 0151 26163180
E-Mail: c.kepp@vdk.de

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