Neue Verdienstgrenzen
Minijobs und Midijobs bis 2.000 Euro werden ab 2026 angepasst
27.06.2025·Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 und 01.01.2027 ändern sich auch die jeweiligen Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.
Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 602 Euro
Bereits seit Oktober 2022 wird die Grenze für Minijobs dynamisch ermittelt und entspricht jeweils einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn. Dementsprechend steigt die Verdienstgrenze für Minijobs durch die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2026 von aktuell 556,00 Euro auf 602,00 Euro.

Gleichzeitig hat die Mindestlohnkommission eine Anhebung um weitere 0,70 Euro auf 14,60 Euro ab 01.01.2027 beschlossen. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt dadurch ab Januar 2027 auf 633,00 Euro. Der Übergangsbereich beginnt dann ab 01.01.2027 bei 633,01 Euro.
Übergangsbereich ist versicherungsfremde Leistung
Im Zuge des Übergangsbereichs verschiebt sich die Beitragslast zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugunsten der Beschäftigten. Zusätzlich werden Arbeitnehmer mit Entgelten oberhalb des Übergangsbereichs indirekt durch höhere Beiträge belastet, um die Entlastung geringerer Einkommen zu finanzieren. Hierzu wird neben dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Solidaritätsprinzip ein Subsystem geschaffen und ausgebaut, welches als gesamtgesellschaftliche und damit für die GKV versicherungsfremde Leistung richtigerweise aus Steuergeldern finanziert werden müsste. Insgesamt ging es dabei bereits 2023 um einen Nettoentzug an Beiträgen aus der GKV in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Gutzuschreiben wären jedoch 0,5 Milliarden Euro an Mehrbeiträgen für Arbeitgeber. Aktuellere Zahlen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht vorgelegt.
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