Zusatzbeiträge ab Juli 2025

Sieben Krankenkassen heben Beitragssatz an

27.06.2025·Nach den bereits im Februar, April und Mai 2025 erfolgten Beitragsanpassungen werden ab Juli 2025 erneut sieben Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz teils deutlich anheben. Die Beitragsspirale dreht sich damit ungebremst weiter. Kern des Problems ist auch die Regierungspolitik.

Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen spitzt sich immer weiter zu. So hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 23.06.2025 mitgeteilt, dass sich das Gesamtdefizit für 2024 in den endgültigen Ergebnissen nochmals um 0,4 Milliarden auf 6,6 Milliarden Euro erhöht hat. Die Rücklagen der Kassen sanken gleichzeitig auf einen Tiefstwert von rund 2 Milliarden Euro. Dies entspricht mit etwa 0,08 Monatsausgaben nur noch knappen 50 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.

Mit den Beitragssteigerungen zum Jahreswechsel konnten die Finanzreserven der Kassen bis zum Abschluss des 1. Quartals 2025 wieder auf 0,1 Monatsausgaben bzw. rund 3,6 Milliarden Euro aufgefüllt werden. Das jüngste Finanzergebnis der Kassen erscheint mit einem Überschuss von 1,8 Milliarden Euro (vgl. "Links zum Thema") also zunächst positiv. De facto müssen die Kassen jedoch ihre Rücklagen um weitere 0,1 Monatsausgaben auffüllen, bevor die Mehreinnahmen aus den Beitragssteigerungen für höhere Ausgaben aufgewendet werden können. Da eine kurzfristige Ausgabenbegrenzung politisch nicht in Sicht ist, erwarten zahlreiche Kassen für Ende 2025 weitere Beitragssteigerungen.

Sollten weitere Beitragsanpassungen folgen, aktualisieren wir diese Übersicht und informieren Sie gerne per E-Mail.


Insgesamt 15 unterjährige Beitragssatzanhebungen

In Summe haben damit bisher 14 Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz unterjährig in 2025 anheben müssen, eine Kasse sogar zweimal. Neben den Anhebungen zum 01.07.2025 sind dies

zum 01.05.2025:

BKK firmus um 0,34 Punkte auf 16,78 Prozent
BKK Scheufelen um 0,65 Punkte auf 18,00 Prozent

zum 01.04.2025:

BKK Salzgitter um 0,7 Punkte auf 3,5 Prozent
mhplus Krankenkasse um 0,73 Punkte auf 17,79 Prozent
BKK24 um 1,14 Punkte auf 18,99 Prozent
BKK VerbundPlus um 1,04 Punkte auf 17,89 Prozent

zum 01.02.2025:

IKK Innovationskasse um 0,50 Punkte auf 18,20 Prozent
Merck BKK um 0,80 Punkte auf 17,80 Prozent

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Immer höhere Zusatzbeiträge durch staatliche Zweckentfremdung

Bereits im Jahr 2023 schlugen die versicherungsfremden Leistungen, die durch Krankenkassen und den Gesundheitsfonds getragen werden, mit knapp 60 Milliarden Euro zu Buche. Dies hat im Oktober 2024 das Leipziger Forschungsinstitut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung, WIG2, errechnet (vgl. "Links zum Thema"). In Summe entspräche dies rund 2,5 Beitragssatzpunkten. Würde der Staat seiner Finanzverantwortung nachkommen und die von ihm an die Kassen übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuergeldern tragen, würden über geringere Kassenbeiträge auch die Lohnnebenkosten in Deutschland erheblich gesenkt.

So hat auch die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt, die Kassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende in voller Höhe aus Steuermitteln aufbringen zu wollen, konnte sich damit im Bundeskabinett aber nicht durchsetzen. Es geht um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Als typische versicherungsfremde Leistung werden diese aktuell vom Staat nicht aufgebrachten Beiträge ausschließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies ist auf mehrere Arten sachfremd und ungerecht. Wenn der Staat die Absicherung der Bürgergeldempfänger aus sozialen Gründen erwägt, ist er für die Aufbringung der entsprechenden Mittel aus dem Steueraufkommen zuständig. Dadurch, dass er dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt, müssen die Kassen den Fehlbetrag zusätzlich aus dem Beitragsaufkommen ausgleichen. Anders als bei Steuern, werden hierbei insbesondere kleine und mittlere Einkommen überproportional belastet. Auch Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung, die beim Steueraufkommen enthalten sind, werden durch die Auslagerung auf die Kassen größtenteils nicht berücksichtigt. Besonders schwer wiegt jedoch, dass die Lohnnebenkosten in die Höhe getrieben werden, was den Wirtschaftsstandort Deutschland unattracktiver macht und bei weniger Beschäftigten der Sozialversicherung insgesamt nachhaltig Schaden zufügt.

Forderung der Kassen nach Ausgabenmoratorium

Die Gesundheitspolitik der letzten zehn Jahre kannte viele Gewinner und einen Verlierer, heißt es beim GKV-Spitzenverband in Berlin. Gewinner waren z. B. die Krankenhäuser, die so viel Geld erhielten wie noch nie. Gewinner waren demnach auch die Pharmaindustrie mit gewaltigen Einnahmesteigerungen und Gewinner waren die Ärzte mit überproportional gestiegenen Honoraren. Verlierer seien die Beitragszahler, die das alles durch hohe Beitragssatzsteigerungen hätten bezahlen müssen. Die scheidende Vostandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, forderte deshalb Anfang Juni: "Wir brauchen erstens ein Ausgabenmoratorium. Das bedeutet im Klartext: Keine Preis- oder Honorarerhöhungen mehr, die über die laufenden Einnahmen hinausgehen". Das Moratorium müsse gelten, bis durch geeignete Strukturreformen Einnahmen und Ausgaben wieder in ein Gleichgewicht gebracht worden seien.

Auf politisches Gehör stößt diese Forderung bislang nicht. In Ihren Ankündigungen vor dem Bundestag (vgl. "Links zum Thema") betonte Warken zwar, dass die geplante Reformkommission nicht erst 2027 fertig werden solle, von einem Ausgabenmoratorium oder kurzfristigen Begrenzungen der Ausgaben war jedoch keine Rede.


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